Abkochanordnung für Trinkwasser in Straßkirchen
Das Gesundheitsamt Passau hat eine Abkochanordnung für das gesamte Gemeindegebiet Straßkirchen (Landkreis Passau) erlassen.
Bei Routineuntersuchungen des Trinkwassers wurde in der Gemeinde Büchlberg eine Abweichung bei den mikrobiologischen Sollwerten festgestellt, teilt das Landratsamt mit. Als Versorger der Gemeinde Salzweg/Straßkirchen beziehen die Stadtwerke Passau das Trinkwasser für den Gemeindeteil Straßkirchen aus dem Wasserbeschaffungsverband (WBV) Büchlberg.
Es wurde eine bakterielle Verunreinigung (coliforme Bakterien) festgestellt. Das Trinkwasser muss deshalb laut Gesundheitsamt in Abstimmung mit der Gemeinde Büchlberg im
gesamten Gemeindegebiet (ganz Straßkirchen bis Tennisplatz, Kronawitten, Hofstetten, Leitzing, Kleinfelden, Eggersdorf, Ambrosmühle, Neuhäuser, Schlott, Wurmeck, Hütten,
Krietzing, Englboldsdorf, Seiersdorf, Kindleinsberg, Hof, Wulzing, Atzmannsdorf, Ratzing, Obersimboln, Stolling, Haag, Jägeröd, Euzersdorf, Willhartsberg, Gstöttlmühle, Judenhof,
Kamping, Koglhof) vor der Verwendung für Trinkwasserzwecke, wie z.B. die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden abgekocht werden (einmalig sprudelnd Aufkochen und Abkühlzeit 10 Minuten abwarten). An der Geschirrspülmaschine sollte mindestens das 70-Grad-Programm verwendet werden.
Die Anordnung gilt bis auf Weiteres. Die Gemeinde Büchlberg, die Stadtwerke Passau und das Gesundheitsamt Passau informieren unverzüglich, sobald die Anordnung aufgehoben
werden kann.