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Allgemeine Preise der Ersatzversorgung mit Strom und Erdgas ab 15. Dezember 2022

Wir führen als Grundversorger ab 15. Dezember 2022 Allgemeine Preise der Ersatzversorgung mit Strom sowie Erdgas für Letztverbraucher im SLP-Bereich (Standardlastprofil; Jahresverbrauch < 100.000 kWh bei Strom bzw. < 1.500.000 kWh bei Erdgas) ein.

Eine Ersatzversorgung im Sinne des § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) liegt vor, wenn Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in der Niederspannung (Strom) bzw. im Niederdruck (Erdgas) Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann (Strom- bzw. Erdgasbezug ohne Liefervertrag).

Die Belieferung im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Ersatzversorgung i.S.d. § 38 EnWG erfolgt für maximal drei Monate.

Der Grundversorger ist berechtigt, die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung jeweils zum 1. und zum 15. Tag eines Kalendermonats neu zu ermitteln und ohne Einhaltung einer Frist anzupassen. Die Änderung wird nach Veröffentlichung auf der Internetseite des Grundversorgers wirksam.

Durch die Einführung der Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung möchten wir unsere Bestandskunden möglichst vor Strom- und Gaspreiserhöhungen schützen. Für Bestandskunden ändert sich aktuell nichts.

Weitere Informationen zu den Allgemeinen Preisen der Ersatzversorgung mit Strom und Erdgas können Sie dieser Homepage unter dem Bereich Strom und Gas entnehmen.

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