Wichtige gesetzliche Änderung beim Umzug (Strom) ab Juni 2025
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für den Umzug (Auszug/Einzug) beim Strom und beim Stromanbieterwechsel.
Bislang war es möglich, den Versorger auch nachträglich – bis zu sechs Wochen nach dem Auszug bzw. Einzug – über den Umzug zu informieren. Ab Juni 2025 ist dies nicht mehr zulässig.
Wichtig für alle Kundinnen/Kunden und auch für die Vermieterinnen/Vermieter:
Der Stromanbieter muss vor dem Umzug informiert werden, eine rückwirkende Abmeldung/Anmeldung des Stromvertrags ist nicht mehr möglich. Wer den Auszug nicht rechtzeitig meldet, bleibt zahlungspflichtig, auch wenn die Wohnung schon verlassen wurde! Dies kann zu unnötigem Ärger führen.
Unser Tipp!
Für einen reibungslosen Umzug mindestens 14 Tage vorher beim Stromanbieter den Umzug (Auszug/Einzug) melden!
Vermieterinnen/Vermieter und Hausverwaltungen sollten Ihre Mieterinnen und Mieter frühzeitig informieren, um unnötige Kosten und Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Kundinnen und Kunden, die Strom von uns beziehen, können ihren Umzug ganz einfach melden:
- Per E-Mail an servicezentrum@stadtwerke-passau.de
- Online auf der Einstiegsseite unserer Website unter Online-Service über das entsprechende Formular „Anmeldung“ oder „Abmeldung“ (www.stadtwerke-passau.de)
- Per Post an Stadtwerke Passau GmbH, Regensburger Straße 29, 94036 Passau (bitte Postlaufzeiten beachten)
Diese Informationen benötigen wir für die Umzugsmeldung:
- Vor- und Nachname
- Kundennummer (falls bekannt)
- Alte und neue Adresse
- Umzugsdatum
- Zählernummer, der Zählerstand mit Ablesedatum kann nachgereicht werden
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Stadtwerke Passau GmbH