Ihr Installateurportal
Starten Sie Ihre digitale Eintragung über folgenden Link, oder ändern Sie Ihre Eintragung. In Kürze können Sie auch über Ihren Login IB-Anträge erstellen!
Die Eintragung in das Installatuerverzeichnis der Stadtwerke Passau GmbH erfolgt auf Grundlage der "Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Wasserinstallationen" in der aktuell gültigen Fassung.
Der "Vertrag der Zusammenarbeit mit dem Gas-Wasser-Installationsunternehmen" schafft die Voraussetzungen für die Eintragung in das gemäß § 13 (2) NDAV bzw. § 12 (2) AVBWasserV vom Netzbetreiber zu führende Installateurverzeichnis. Er enthält die gegenseitigen Rechte und Pflichten des Netzbetreibers und des Installationsunternehmens bei der Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Wasserinstallationen des Anschlussnehmers.
Die Umsetzung der Eintragung erfolgt entsprechend dem Merkblatt "Eintragung von Installationsunternehmen" der Landesinstallateurausschüsse Baden-Württemberg und Bayern.
Die Eintragung in das Installateurverzeichnis erfolgt online. Die Registrierung ist innerhalb weniger Minuten möglich. Bitte halten Sie folgende Unterlagen in elektronischer Form bereit:
Firmensitz im Versorgungsgebiet der SWP (Haupteintragung):
- Nachweise gemäße Anlage 1 des Merkblattes „Eintragung von Installationsunternehmen“
- Unterschriebenen Vertrag der Zusammenarbeit mit den Gas-Wasser-Installationsunternehmen
Firmensitz außerhalb Versorgungsgebiet der SWP (Gasteintragung):
- Kopie des jeweiligen Installatuerausweises (Vorder- und Rückseite)
- Unterschriebener Vertrag der Zusammenarbeit mit dem Gas-Wasser-Installationsunternehmen
Für die Eintragung in das Installateurverzeichnis werden keine Kosten verrechnet.
Die Eintragung in das Installateurverzeichnis der Stadtwerke Passau GmbH erfolgt auf Grundlage der Niederspannungsanschlussverordnung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 4 NAV sowie der Grundsätze zur Zusammenarbeit zwischen Netzbetreibern und dem Elektrotechniker-Handwerk.
Die Eintragung in das Installateurverzeichnis erfolgt online und ist innerhalb weniger Minuten möglich. Halten Sie dazu bitte folgende Unterlagen in digitaler Form bereit:
- Besitzen Sie bereits eine Haupteintragung im Netzgebiet der Stadtwerke Passau?
Für die Erstellung des digitalen Eintrags benötigen wir einmalig die folgenden Dokumente (z. B. als PDF-Datei):
o Ihre Gewerbeanmeldung (in Kopie)
o Qualifikationsnachweis(e) gemäß „Eintragungsmatrix“ Ihrer verantwortlichen Fachkraft bzw. Ihrer verantwortlichen Fachkräfte. (siehe Grundsätze der Zusammenarbeit Anlage A)
o Aktuelle Handwerkskarte (Vorder- und Rückseite, im Scheckkartenformat, in Kopie)
o Falls Ihre verantwortliche Elektrofachkraft im Angestelltenverhältnis steht, benötigen wir zusätzlich den Arbeitsvertrag (in Kopie)
- Sind Sie mit Ihrem Firmensitz neu in unserem Netzgebiet?
Dann müssen wir zunächst eine Ersteintragung vornehmen. Hierfür benötigen wir vorab folgende Unterlagen in digitaler Form:
o Ihre Gewerbeanmeldung (in Kopie)
o Qualifikationsnachweis(e) gemäß „Eintragungsmatrix“ Ihrer verantwortlichen Fachkraft bzw. Ihrer verantwortlichen Fachkräfte. (siehe Grundsätze der Zusammenarbeit Anlage A)
o Aktuelle Handwerkskarte (Vorder- und Rückseite, im Scheckkartenformat, als Kopie)
o Falls Ihre verantwortliche Elektrofachkraft in einem Angestelltenverhältnis steht, zusätzlich den Arbeitsvertrag (in Kopie)
Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen werden wir uns schriftlich mit Ihnen in Verbindung setzen, um ein persönliches Kennenlernen bei Ihnen vor Ort zu vereinbaren – inklusive einer Werkstattprüfung sowie einer Sichtung der vorhandenen Werkstattausstattung gemäß der Richtlinie für die Werkstattausrüstung von Betrieben des Elektrotechniker-Handwerks.
- Sie sind bereits bei einem Netzbetreiber eingetragen?
Dann registrieren Sie sich in unserem Installateurportal mit einem Gast-Eintrag. Hierfür benötigen Sie in der Regel lediglich den Ausweis Ihres grundzuständigen Netzbetreibers in digitaler Form.
Des Weiteren gibt es seit Kurzem für unsere Installateure mit Haupteintragung in unserem Netzgebiet die Möglichkeit, einen Vertrag zur Nachplombierung abzuschließen.
Damit ermöglichen wir unseren Installateuren, auch bei Netzbetreibern, die ein ZMI-Programm (Zählermontage durch Installateure) anbieten, daran teilzunehmen.
Für unser eigenes Netzgebiet wird ein solches ZMI-Programm derzeit nicht angeboten. Durch den abgeschlossenen Vertrag dürfen lediglich die festgelegten Tätigkeiten ausgeführt werden.
Weitere nützliche Hinweise für unsere Elektroinstallateure:
Technische Anschlussbedingungen SWP
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG SWP
Antrag zum Zähler, E-Formulare für Erzeugungsanlagen
Noch Fragen?
Wenden Sie sich gerne an uns.